Der eigene Chef zu sein und dazu noch die zahlreichen Vorteile vom Leben in Schweden genießen – die Selbstständigkeit scheint für viele Menschen ein lohnendes Ziel zu sein. In Schweden ein Unternehmen zu gründen oder als Einzelunternehmer zu agieren, bringt deutlich weniger Anforderungen mit sich als vergleichsweise in Deutschland, dennoch müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Schweden ist ein wunderbares Ziel zum Auswandern. Wie in Finnland und Norwegen auch, ist die Lebensqualität aufgrund einer harmonischen Work-Life-Balance deutlich höher. Private Zeit und Familie haben in Schweden noch einen sehr hohen Stellenwert.
Unternehmensformen in Schweden
In Schweden gibt es verschiedene Unternehmensformen, die bei einer Selbstständigkeit in Frage kommen. Der klassische Einzelunternehmer kann ebenso selbstständig sein wie in einem Unternehmen in einer Handelsbolag (HB), einer Kommanditbolag (KB) oder einer Aktiebolag (AB). Letztere ist die häufigste Variante der Unternehmensgründung, weil bei einer Firmenpleite das private Vermögen des Gesellschafters unangetastet bleibt.
Bolagsverket & Skatteverket von Bedeutung
Zwei zentrale Anlaufstellen bei einer Selbstständigkeit sind das Bolagsverket, vergleichbar mit der Deutschen Wirtschaftskammer, und das Skatteverket, das schwedische Finanzamt. Beim Bolagsverket erfolgt die Registrierung des neuen Unternehmens und hier müssen Jahresabschlüsse hinterlegt werden.
Das Skatteverket ist für die Besteuerung zuständig. Vor der Unternehmensgründung sollten sich angehende Selbstständige beraten lassen, um einerseits die richtige Unternehmensform zu finden und andererseits sich korrekt besteuern zu lassen. Es gibt in Schweden die Besteuerung mit F- und A-Skatt, die unterschiedlich hoch ausfallen können.
Einzelunternehmen in Schweden
In Schweden existiert die Option, sich als Einzelunternehmer (Egenföretagare/Enskild Näringsverksamhet) selbstständig zu machen. Dies ist sicherlich die einfachste und schnellste Variante, aber nicht immer die beste Wahl. Bei einem klassischen Einzelunternehmer sind die natürliche und juristische Person identisch. Hier kann keine Trennung vorgenommen werden – eine Pleite bedeutet gleichsam die private Insolvenz. Ebenso kann keine Unterscheidung bei juristischen Auseinandersetzungen vorgenommen werden. Die Besteuerung wird in der Regel gemäß F-Skatt vorgenommen – eine Steuer, die als Selbstständiger normalerweise gezahlt wird.
Gibt es eine Mischung aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit, kann eine Besteuerung gemäß F- und A-Skatt vorgenommen werden.
Handelsbolag (HB) und Kommanditbolag (KB)
Die Handelsbolag (HB) ist eine Art „Handelsgesellschaft“ und stellt eine eigene juristische Person dar. Ähnlich verhält es sich mit der Kommanditbolag (KB), wo ein vollhaftender Gesellschafter (Komplementär) in der Verantwortung steht. Hier wird die Besteuerung mit F-Skatt und der Gesellschafter via SA-Skatt zur Anwendung gebracht.
Aktiebolag (AB) als populärste Unternehmensform
Die Aktiebolag (AB), die Aktiengesellschaft, ist etwas irreführend. Während hierzulande eine AG an der Börse gehandelt wird, liegt hier der Fokus auf der Trennung der privaten Person und der beschränkten Haftung. Geht eine AB in Konkurs, bleibt die private Person davon unbetroffen. Das Risiko ist bei dieser Unternehmensform nicht zu hoch.
Dafür muss aber ein Stammkapital im Vorfeld eingebracht werden. Die Summe kann durchaus variieren, da Schweden eine Unternehmensgründung leichter machen möchte. Dafür ist aber auch der administrative Aufwand höher bei einer AB, wo unter anderem eine Bilanzierung vorgenommen werden muss. Die Jahressteuererklärung der privaten Person und der Jahresabschluss der Aktiebolag (AB) werden getrennt voneinander bewertet.
Das Risiko einer Selbstständigkeit in Schweden ist überschaubar und auch der administrative Aufwand. Wer die Sprache noch nicht so gut beherrscht und außerdem eine gewisse Rechtssicherheit braucht, der sollte sich an einen Steuerberater wenden.